Sehr geehrte Patientin,
sehr geehrter Patient,
dringende Termine für akute neurologische Erkrankungen können wie folgt vereinbart werden, da wir die Dringlichkeit Ihrer Situation nicht in gleicher Weise einschätzen können wie Ihre Hausärztin oder Ihr Hausarzt sowie die behandelnden Fachärzte:
Ihre Hausärztin oder Ihr Hausarzt kann nach Feststellung der medizinischen Notwendigkeit einen Termin für Sie vereinbaren. Dies kann telefonisch, per Fax oder über die Telematik-Infrastruktur (KIM = Kommunikationsinfrastruktur in der Medizin) erfolgen.
Wir benötigen hierfür einen aktuellen Überweisungsschein (nicht älter als drei Tage) sowie die medizinische Fragestellung unter der Kennzeichnung „Hausarztvermittlungsfall“.
Nach der Vermittlung erfolgt zunächst eine Ersteinschätzung Ihrer Beschwerden.
2. Facharztvermittlung:
3. Terminservicestelle:
Alternativ können Sie auch über die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung einen dringenden Termin für akute neurologische Erkrankungen vereinbaren. Auch hier erfolgt zunächst eine Ersteinschätzung.